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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Geltungsbereich

 

Sämtliche Lieferungen und Leistungen der Firma Gehring Bürosysteme e. K. erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, wir haben dem ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

Die Angebote richten sich hauptsächlich an gewerbetreibende Unternehmen. Es erfolgt aber auch unter Umständen eine Lieferung an private Endverbraucher. Sollten Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Klauseln und des Vertrages im Ganzen nicht berührt. Die ungültige Bestimmung wird schnellstmöglich durch eine andere ersetzt, welche dem übereinstimmenden Willen der Parteien und dem wirtschaftlichen Gehalt der rechtsunwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

 

2. Angebote

 

Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich, wenn nichts anderes vereinbart ist.

 

3. Vertragspartner

 

Der Kaufvertrag kommt zustande mit:

 

Gehring Bürosysteme e.K.

Klarastraße 57

79106 Freiburg

Amtsgericht Freiburg HRA 703928

Geschäftsführer: Jacques-André Courvoisier

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE272867872

 

4. Lieferung

 

Erfüllungsort für unsere Lieferungen ist Freiburg. Von uns in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Sofern nichts anderes vereinbart ist, versenden wir die Waren nach unserer Wahl mit eigenem PKW, mit der Bahn, Post oder mit Spediteuren.

Unsere Lieferpflicht steht unter dem Vorbehalt, dass unser Lieferant uns rechtzeitig und ordnungsgemäß beliefert. Sollte ein Artikel nicht wie bestellt lieferbar sein, sind wir berechtigt, die Lieferung zu verweigern. Dies setzt voraus, dass wir einen kongruenten Deckungsvertrag geschlossen haben und ohne eigenes Verschulden nicht beliefert wurden.

Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, wenn

- die Teillieferung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist und

- dem Kunden hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen.

Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Zu- und Aufgänge innerhalb des Gebäudes, an das geliefert werden soll, groß genug sind, um die bestellte Ware an den vom Kunden gewünschten Ort zu transportieren.

 

5. Gefahrenübergang / Transportschäden

 

Die Gefahr geht auf den Kunden über, wenn die Ware unser Lager verlässt oder der Kunde nach Mitteilung unserer Versandbereitschaft die Ware nicht sofort abnimmt. Erkennt der Kunde Schäden an der Verpackung (Transportschäden), hat er bei Annahme der Ware von einem Transportunternehmen die Beschädigung bescheinigen zu lassen. Transportschäden, die erst nach Auspacken der Ware festgestellt werden, müssen uns innerhalb 3 Tagen schriftlich gemeldet und zugegangen sein.

 

6. Annahmeverzug des Kunden

 

Nimmt der Kunde die Ware nicht an, so sind wir berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Ablauf eine Nachfrist von 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. In diesem Fall können wir als pauschalierten Ersatz unseres Schadens 30% des Kaufpreises fordern. Wir behalten uns jedoch vor, den höheren, tatsächlich entstandenen Schaden geltend zu machen. Dem Kunden bleibt vorbehalten nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Schadenersatz ist ausgeschlossen, wenn der Kunde die nicht rechtzeitige Annahme nicht zu vertreten hat.

 

7. Preise

 

Sämtliche Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer und anderen gesetzlichen Abgaben im Lieferland. Sie sind freibleibend und den Marktgegebenheiten angepasst.

 

8. Gewährleistung

 

Für die von Gehring Bürosysteme e. K. vertriebenen Produkte gilt, wenn nicht ausdrücklich beschrieben, eine Gewährleistung von 12 Monaten, die mit Ausstellung der Rechnung beginnt. Im Gewährleistungsfall hat der Kunde die Möglichkeit zwischen Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu wählen. Mängel oder Schäden, die auf unsachgemäßen Gebrauch, Bedienungsfehler, betriebsbedingte Abnutzung, oder normalen Verschleiß zurückzuführen sind, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Gehring Bürosysteme e. K. übernimmt keine Haftung dafür, dass die Vertragsprodukte keine gewerblichen Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter verletzen.

 

9. Eigentumsvorbehalt

 

Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen Eigentum von Gehring Bürosysteme e. K. Der Käufer tritt die Forderungen aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an Gehring Bürosysteme e. K. ab, auch im Falle, dass die Ware bereits weiterverarbeitet wurde. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, ist der Kunde verpflichtet, auf das Eigentum der Firma Gehring Bürosysteme e. K. hinzuweisen und Gehring Bürosysteme e. K. unverzüglich zu unterrichten.

 

10. Zahlung

 

Alle Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, sofort rein netto zahlbar. Maßgebend für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Tag der Wertstellung der Gutschrift auf unserem Konto.

Kommt der Käufer mit der fälligen Zahlung in Verzug oder tritt in seinen Vermögensverhältnissen eine wesentliche Verschlechterung ein, so ist Gehring Bürosysteme e. K. berechtigt, von dem noch nicht erfüllten Teil des Vertrages zurückzutreten oder für weitere Lieferungen Barzahlung der Waren oder Sicherheitsleistungen zu verlangen, ohne dass es einer vorherigen Nachfristsetzung bedarf. Bei Überschreitung des Fälligkeitstermins werden Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes auf den Warenwert der Lieferung berechnet. Alle Kosten, die durch eine nicht termingerechte Zahlung verursacht werden, gehen zu Lasten des säumigen Käufers.

 

11. Mängelhaftung

 

Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass er seinen etwaigen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten nachgekommen ist. Unabhängig von diesen gesetzlichen Pflichten hat der Kunde offensichtliche Mängel (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen.

Soweit unsere Lieferung oder Leistung mangelhaft ist, richten sich die Mängelansprüche des Kunden nach den gesetzlichen Vorschriften mit der Maßgabe, dass wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt sind. Wir sind verpflichtet, die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die gelieferte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.

Beruht der Mangel auf einem fehlerhaften Fremderzeugnis, sind wir berechtigt, unsere Mängelansprüche gegen den Vorlieferanten an den Kunden abzutreten. In diesem Fall kann der Kunde uns wegen des Mangels nur in Anspruch nehmen, wenn der Kunde die abgetretenen Ansprüche erfolglos gegen den Vorlieferanten geltend gemacht hat oder eine Durchsetzung der Ansprüche gegen den Vorlieferanten – z.B. wegen Insolvenz des Vorlieferanten - aussichtslos ist. Der Kunde ist verpflichtet, uns von der gerichtlichen Geltendmachung der abgetretenen Ansprüche unverzüglich zu informieren und Vereinbarungen in Bezug auf die abgetretenen Forderungen nur mit unserem Einverständnis zu schließen. Während der Dauer des Rechtsstreits ist die Verjährung der betreffenden Ansprüche gegen uns gehemmt.

Mängelansprüche entfallen, wenn der Kunde ohne unsere Zustimmung den Liefergegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.

 

12. Auftragsstornierungen

 

Stornierungen von Aufträgen, bei denen Produkte speziell für einen Kunden bestellt wurden bzw. deren Auftragsmenge den normalen Lagerbestand übersteigt, bedürfen der Schriftform und gelten nur mit schriftlicher Bestätigung der Firma Gehring Bürosysteme e. K..

 

13. Beweisklausel

 

Alle im EDV-System der Firma auf dauerhaftem und unveränderlichem Träger gespeicherten, elektronisch verarbeiteten Register mit Daten sind als Beweismittel der Datenübertragungen sowie für Verträge und ausgeführte Zahlungen zwischen den Parteien zugelassen.

 

14. Reparatur, Termine und Durchführung

 

Reparaturtermine von Gehring Bürosysteme e. K. sind grundsätzlich unverbindlich, da sich die Reparatur je nach Verfügbarkeit von Ersatzteilen und je nach Fehlerumfang verzögern kann.

Jede Reparatur oder Kostenvoranschlag erfordert in der Regel einen Eingriff in das Gerät. Es ist nicht in allen Fällen möglich, den Zustand wieder so herzustellen, wie er vor dem Eingriff bestand. Daher hat der Kunde kein generelles Recht auf Wiederherstellung des Originalzustandes. Sofern bei der schriftlichen Auftragserteilung nichts anderes vereinbart wurde, gehen getauschte Teile in das Eigentum Gehring Bürosysteme e. K. über. Defekte Teile sind daher vom Kunden bei Auftragserteilung anzufordern. Gehring Bürosysteme e. K. ist grundsätzlich berechtigt, die Reparatur in eigener oder fremder Werkstatt vorzunehmen, bzw. auch Subunternehmer mit der Auftragserfüllung zu beauftragen.

 

15. Allgemeine Haftung

 

Die Haftung von Gehring Bürosysteme e. K. bezieht sich auf den Warenwert der von uns angebotenen Produkte. Die Haftungsübernahme für Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Vermögensschäden jeglicher Art, die durch Nicht- bzw. Falschlieferung oder Nichtfunktion entstehen, ist der Höhe nach auf solche Schäden begrenzt, mit deren Eintritt bei Auftragsannahme nach den uns damals bekannten Umständen zu rechnen war. Sofern von uns keine Pflicht verletzt wurde deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung war, wird die Haftung ausgeschlossen. In jedem Fall sind Schadenersatzansprüche auf das Dreifache des Vergütungswertes, der für das Produkt geschuldet wird, begrenzt. Die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeiter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen ist ausgeschlossen.

 

Haftung für Inhalte weiterführender Links, wird nicht übernommen.

 

16. Rücktritt und Kündigung

 

Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Kunden (insb. gem. §§ 651, 649 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen, sofern in diesen Geschäftsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist.

 

17. Probe- und Ersatzstellung

 

Der Kunde haftet für die Dauer der Probe- und Ersatzstellung auch für Schäden durch Diebstahl, Brand, Explosion und Leitungswasser.

 

18. Datensicherungspflicht des Kunden & Haftung bei Datenverlust

 

Der Kunde hat für die Datensicherheit, insbesondere in Bezug auf die Geheimhaltung von Passwörtern, Sorge zu tragen. Er ist verpflichtet, sich vor Datenverlust angemessen zu schützen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Datenverlust bei einem technischen Versagen trotz sorgfältiger Ausführung der Arbeiten an seinem Computer / Datenträger auftreten kann. Der Kunde handelt grob fahrlässig, falls er bei wichtigen Daten nicht eine tägliche Datensicherung durchführt. Die Haftung für Datenverlust wird begrenzt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Unsere Haftung ist auf den Wiederherstellungsaufwand bei Vorliegen von Sicherungskopien beschränkt. Kann der Kunde keine zur Wiederherstellung der Daten notwendige Sicherungskopie beibringen, so sind wir von der Haftung vollständig freigestellt.

 

19. Gerichtsstand

 

Es gilt der Gerichtsstand Freiburg als vereinbart.

 

20. Anwendbares Recht

 

Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gegenüber einem Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates, in dem er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, eingeschränkt werden